Was Sie als Kunde wissen sollten:
Am 25. Mai 2018 tritt mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ein einheitliches Recht im Datenschutz für alle Länder der Europäischen Union in Kraft. Damit sind viele Neuerungen für betroffene Unternehmen, Vereine und Personengesellschaften verbunden. Wir sind darauf vorbereitet und Sie können selbstverständlich einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO mit der connectline GmbH schließen. Bitte kontaktieren Sie uns dazu über das Formular auf dieser Seite.
Sie erhalten zeitnah die notwendigen Unterlagen von uns.